

Welche Nebenkosten kommen beim Verkauf auf den Eigentümer zu?
Ein Immobilienverkauf geht im besten Fall mit einem schönen Gewinn für den Eigentümer einher. Aber es gibt auch Nebenkosten, die beim Immobilienverkauf anfallen, um die man als Verkäufer nicht herum kommt.
1. Wertermittlung
Damit Sie Ihre Immobilie in Bornheim nicht unter Wert verkaufen, sollten Sie in jedem Fall eine Immobilienbewertung durchführen lassen. Wenn Sie uns als Immobilienmakler beauftragen, erhalten Sie die Wertermittlung im Rahmen unserer Leistung kostenfrei. Beauftragen Sie einen Sachverständigen für ein Gutachten, müssen Sie mit mindestens 1.000 Euro rechnen.
2. Energieausweis
Eine Wertermittlung ist für den Immobilienverkauf nicht vorgeschrieben, anders ist es beim Energieausweis, ohne den kein notariell beglaubigter Immobilienverkauf stattfindet. Je nach Art der Immobilie benötigen Sie einen Verbrauchsausweis ab ca. 60 Euro oder einen Bedarfsausweis ab ca. 300 Euro.
3. Notargebühren
Auch der Notar ist für die Abwicklung von Immobiliengeschäften in Deutschland zwingend notwendig, sodass die Gebühren in jedem Fall als Nebenkosten beim Hausverkauf anfallen. Der Notar beglaubigt den Vertrag, kümmert sich um die Umschreibung im Grundbuch und damit die Eigentumsübertragung. Die Kosten belaufen sich auf 1,5 % des Kaufpreises, die in der Regel vom Käufer getragen werden. Ausgenommen sind die Kosten für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch, die mit ca. 0,2 % des Kaufpreises der Verkäufer zu tragen hat.
4. Vermarktung
Entscheiden Sie sich für einen Immobilienverkauf ohne Makler, müssen Sie sich um die Werbung und Vermarktung der Immobilie selbst kümmern. Für Inserate in verschiedenen Print- und Onlinemedien fallen Kosten an. Hinzu kommt der eigene Zeit- beziehungsweise Arbeitsaufwand, den man für die Erstellung der Inserate und nicht zuletzt die Kommunikation mit Interessenten hat.
5. Steuern
Beim Immobilienverkauf kann eine Spekulationssteuer anfallen. Ein Verkauf nach weniger als zehn Jahren ist nur dann steuerfrei, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben – wenigstens in den letzten zwei Jahren vor dem Verkauf. Halten Sie die Immobilie bereits seit mehr als zehn Jahren, fällt keine Spekulationssteuer an. Das gilt auch für den Fall, dass Sie die Immobilie geerbt haben (Datum des Erwerbs durch den Erblasser). Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von der Höhe des Gewinns und Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
6. Vorfälligkeitsentschädigung
Mit dem Verkaufserlös möchten Sie Ihren Immobilienkredit vor Ablauf der Vertragslaufzeit auslösen? Dann verlangen Banken in aller Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ist, hängt unter anderem von der restlichen Kreditsumme ab.
Ob sich der Verkauf Ihrer Immobilien in Bornheim und Umgebung lohnt, beantwortet auch immer ein Blick auf die möglichen Kosten. Mit der Beauftragung unseres Maklerteams fallen für Sie beim Verkauf zwar Gebühren an – im Ausgleich entfallen für Sie aber einige Kosten und Sie erhalten gleichzeitig eine kompetente Beratung zum optimalen Verkaufszeitpunkt und Angebotspreis für Ihre Immobilie.
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