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Einspruch einlegen beim Grundsteuerbescheid: Das müssen Sie beachten

Ab dem 1. Januar 2025 ist es so weit: Die neue Grundsteuer tritt in Kraft. Aber schon jetzt treffen die ersten Feststellungsbescheide bei Eigentümern ein. Wieso Sie gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen sollten und wie Sie dabei genau vorgehen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Die Gründe für einen Einspruch

Die Höhe der Grundsteuer orientierte sich bislang unter anderem an einem Einheitswert, der seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert wurde. Die letzte Hauptfeststellung erfolgte für westdeutsche Immobilien im Jahr 1964 und für ostdeutsche Immobilien 1935. Die überarbeiteten Regeln sollen einer Ungleichbehandlung entgegenwirken – allerdings spricht vieles dafür, dass das neue Gesetz verfassungswidrig ist und die Bewertungsregeln Unterschiede im Immobilienwert unzureichend berücksichtigen.

Auch wenn der erste Feststellungsbescheid nur Ihren Grundstückswert enthält und noch keine Zahlung fällig ist, lohnt sich ein Einspruch. Fechten Sie den Bescheid nicht an, gelten für Sie weiterhin die aktuellen Gesetzmäßigkeiten und Sie müssen die gesamte Steuer zahlen – selbst wenn die Regelungen vom Bundesverfassungsgericht im Laufe der Zeit verändert oder aufgehoben werden. Das bedeutet, dass Sie gegen den Grundsteuerbescheid, der voraussichtlich 2024 eintrifft, keinen Einspruch mehr einlegen können.

So gehen Sie vor

Frau mit Unterlagen und Notebook

Erhalten Sie das Schreiben, müssen Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, der erstmal mit keinen Kosten verbunden ist. Einen Steuerberater oder einen Anwalt benötigen Sie dafür nicht. Den Einspruch reichen Sie per Post beim Finanzamt ein.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) bietet ein Musterschreiben mit allen relevanten Informationen. In diesem fordern Sie, dass der Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts noch verändert werden kann. So profitieren Sie finanziell, sollte das Gesetz überarbeitet werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden nur ausgewählte Musterverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht getragen.

Wir beraten Sie gerne!

Sie sind sich noch unsicher, wie Sie mit dem neuen Grundsteuerbescheid umgehen? Wir von Dalitz Immobilien sind Ihr Ansprechpartner in Bornheim sowie dem gesamten Rhein-Sieg Kreis und unterstützen Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Bornheim, 16.06.2023
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